Hausbesitzer, die eine PV-Anlage installieren, haben die Möglichkeit, die Umsatzsteuer beim Kauf und der
Installation der Anlage geltend zu machen, sofern sie sich für das sogenannte
Umsatzsteuer-Mini-One-Stop-Shop-Verfahren entscheiden. Dies ermöglicht die Rückerstattung eines Teils
der Mehrwertsteuer, die sonst als nicht erstattungsfähig gelten würde. Dabei sind jedoch bestimmte
Voraussetzungen zu erfüllen, wie beispielsweise die Anmeldung beim Finanzamt und die korrekte Abrechnung
des eingespeisten Stroms. Ein genauer Überblick über diese Regelungen hilft, böse Überraschungen zu
vermeiden und den finanziellen Vorteil zu sichern.
Photovoltaikanlagen können steuerlich als Wirtschaftsgut abgeschrieben werden, wenn sie in einem
betrieblichen oder vermieteten Zusammenhang genutzt werden. Dies eröffnet die Möglichkeit, die
Anschaffungskosten über mehrere Jahre steuermindernd geltend zu machen. Die Abschreibung erfolgt meist
linear oder degressiv, je nach Art der Nutzung und steuerlicher Bewertung. Für reine Privatpersonen kann
die Situation etwas komplizierter sein, jedoch lohnt es sich, steuerlichen Rat einzuholen, da sich
dadurch erhebliche Sparpotenziale ergeben können, die die Gesamtkosten der Anlage reduzieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Einnahmen aus der Einspeisung von Solarstrom steuerfrei. Dies
gilt beispielsweise, wenn die Anlage eine bestimmte Leistung nicht überschreitet und ausschließlich auf
dem eigenen Grundstück betrieben wird. Die Regelungen hierzu sind jedoch komplex und hängen oft von
zusätzlichen Faktoren wie Eigenverbrauch und Art des Betriebs ab. Eine sorgfältige Prüfung der
steuerlichen Rahmenbedingungen ermöglicht es Hausbesitzern, von dieser Steuerfreiheit zu profitieren und
die Wirtschaftlichkeit ihrer Solaranlage weiter zu verbessern.